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» Marktfestsetzung für "Mini-Markt" «

Hallo,
[quote][i]Original von Civil Servant[/i] Wären insgesamt nur acht Beschicker vor Ort, hätte ich mit der Festsetzung Probleme. [/quote]
Nun, ich nicht     .
Dazu ein Zitat aus Pielow, GewO, § 68 Rn. 7:
[I]„Die Bestimmung konkreter Zahlenwerte fällt schwer, doch wird in der Literatur gern die Zwölfzahl referiert . … Die Zahl Zwölf symbolisiert in nahezu allen Kulturkreisen über ihren konkreten Zählwert hinaus den Zustand der Vollzähligkeit und solle auch im Hinblick auf den Spezialmarkt so verstanden werden. Demnach können in kleineren Zusammenhängen auch acht, zehn oder elf Anbieter ausreichend „viele“ sein, wenn die Gesamtbetrachtung aller näheren Umstände des konkreten Spezialmarkts dies geboten erscheinen lässt.“[/I]



Gepostet am 16.04.2015 um 14:43 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=96086#post96086


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