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Oh ok, da stand ich etwas neben der Spur.    

Natürlich greift das LöffZeitG LSA hier nicht sondern das FeiertG LSA, sofern keine Marktfestsetzung in Frage kommt.

@Thomas Mischner: Dir auch nochmal vielen Dank. Ich hätte die Marktfestsetzung wirklich nur aufgrund der wenigen gewerblichen Teilnehmer versagt. Ein anderes Ausschlusskriterium liegt nicht vor. Das im Einzelfall auch eine Unterschreitung möglich ist, war mir nicht bewusst. Ich habe hier immer nur die "magische Zahl 12" gelesen. Dann wird es wohl doch auf eine Marktfestsetzung hinauslaufen, was mir auch am liebsten wäre.



Gepostet am 15.04.2015 um 08:06 von:
Benutzer: Der Präsident
Der Original-Beitrag :
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