Forum-Gewerberecht
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Das LöffZeitG LSA greift hier nicht, es handelt sich doch um eine Marktfestsetzung und nicht um die Öffnung von Ladengeschäften. Oder?
Ich verweise auf § 9 FeiertG LSA
Gepostet am 15.04.2015 um 07:50 von:
Benutzer: Antje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=96052#post96052
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