Forum-Gewerberecht

» Erzwingungshaft «

Mhh, dann verbleibt wirklich nur der sehr lästige Weg über diverse Buß- und Zwangsgelder.

Wir haben diese früher immer abwechselnd verwendet, da die Beitreibungsmöglichkeit etwas unterschiedlicher sind.

Bei Bußgelder hat man wenigstens die Chance trotz Haft das Geld zu bekommen.
Zwangsgelder werden bei uns in Brandenburg durch Ersatzzwangshaft getilgt, wenn sie nicht bezahlt werden.



Gepostet am 14.04.2015 um 10:40 von:
Benutzer: master_phk
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