Forum-Gewerberecht

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Mmh...nee...in Rheinland-Pfalz gibt es sowas nicht.

Zwangsmittel sind hier einzig und allein die Ersatzvornahme (die in diesen Fällen nicht funktioniert, da die Abgabe einer Gewerbemeldung keine vertretbare Handlung ist, das wurde hier schon diskutiert), das Zwangsgeld und der unmittelbare Zwang. That's it.

Schade...  Augen rollen  



Gepostet am 14.04.2015 um 10:04 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=96031#post96031


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