Forum-Gewerberecht

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Guten Morgen aus Bad Fallingbostel,

eine Verfügung dürfte es in diesem Fall m.E. nicht geben. Das Gewerbe wird ja "vom Amt" abgemeldet. Den eigentlich Verpflichteten gibt es gar nicht mehr, oder er ist nicht greifbar, um die Abmeldung selbst zu tätigen. Zumindest wird von ihm aber ja kein Tun oder Unterlassen gefordert; bestenfalls erhält er eine Mitteilung darüber, was die Behörde gemacht hat.
Einen Gebührentatbestand stellt die Abmeldung von Amts wegen zumindest hier in Niedersachsen meines Wissens auch nicht dar.

Regina Runge



Gepostet am 14.04.2015 um 07:53 von:
Benutzer: Runge
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