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Hallo!

Ich hatte zwar den Fall mit der Vermögensauskunft so noch nicht. Doch ich weiß, dass es Rechtsprechung gibt zu dem Thema ob einem ALG II Empfänger das Zahlen eines Bußgeldes in monatlichen Raten zugemutet werden kann. Und die sagt hierzu definitiv JA. Daher würde ich davon ausgehen, dass mit einer ähnlichen Argumentation auch Jemandem, der die Vermögensauskunft abgegeben hat, eine solche Ratenzahlung zuzumuten ist. Grundlage hierfür ist normalerweise, dass auch Jemand mit "geringem Einkommen" es sich nicht einfach machen kann indem er sagt ich benehme mich einfach mal daneben, mir kann ja doch keiner was...
Vor der bzw. den letzten beiden Erhöhungen lag das was einem ALG II Empfänger zugemutet werden konnte meines Wissens nach bei 20 €. Sofern sich ein Betroffener weigert, eine solche Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen, kann gegen ihn auch die Erzwingungshaft angeordnet werden.

Viele Grüße
VeSa



Gepostet am 13.04.2015 um 11:44 von:
Benutzer: VeSa
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