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Hey master_phk!

also wenn ich das richtig verstehe, dann macht ihr dann quasi auch An- und Ummeldungen v.A.w. aufgrund einer Neuerung im Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz?

Das wäre mir ja ganz neu. Wie genau steht das denn da drin?

Bisher ist mir nur bekannt, dass keine Rechtsgrundlage gibt, An- und Ummeldung v.A.w. durchzuführen.



Gepostet am 13.04.2015 um 11:23 von:
Benutzer: Roesje
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