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[U]Zwei Anmerkungen:[/U]

1) Es ging um einen in der Türkei 1 Jahr lang Economy studierenden Spielhallenbetreiber, nicht um einen Casino-Betreiber. Mag ja sein, dass der Verurteilte Ökonomie studiert hat. Ökonomie zum eigenen Vorteil bedeutet allerdings bei Missachtung von Gesetzen Strafe. In jedem Land.
2) Mir fehlt die Bestrafung wegen der mutmaßlichen Verfälschung der technischen Aufzeichnungen (§ 268 StGB).
659 zusätzliche Straftaten bringen auch noch mal einige Jahre für den Täter. (Ich erinnere mich noch an den Vorgang in Köln).
3) Ansonsten guter Handlungsablauf!

Grüße


PS.
Natürlich unverständlich, warum sich 180.000€ rückständige Vergnügungssteuer bei der Stadt angehäuft haben. In den Automaten ist doch immer genügend Geld drin....



Gepostet am 03.04.2015 um 11:22 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
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