Forum-Gewerberecht

» Casino-Betreiber beging millionenschweren Steuerbetrug «

Ein Spielcasino-Betreiber ist vom Offenburger Schöffengericht wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 930.000 Euro zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 48-Jährige führte außerdem rund 180.000 Euro Vergnügungssteuer nicht an die Stadt Kehl ab. Den Steuerbetrug beging er durch die Manipulation der Spielautomaten.

Aufgeflogen war die millionenschwere Hinterziehung durch Cent-Beträge. Der im Tatzeitraum alleinige Geschäftsführer mehrerer GmbHs nahm in den Jahren 2010 bis Anfang 2013 beim monatlichen Auslesen der insgesamt 39 Geldspielautomaten stets einen Adapter zu Hilfe. So wurden die Umsätze beim Auslesen um 20 bis 30 Prozent verringert. Insgesamt 659 Mal rechnete der 48-Jährige, der in der Türkei ein Jahr lang Economy studiert hatte, seine Einnahmen klein.

Bei einer Betriebsprüfung im Januar 2014 fiel dem Finanzamt Offenburg beim Sichten der Auslesestreifen auf, dass der Auswurf der Spielautomaten 10-Cent-Beträge auswies, obwohl die Automaten lediglich 20-Cent-Stücke und 2-Euro-Münzen auswerfen konnten. Wie ein Steueroberinspektor vom Freiburger Finanzamt vor Gericht erklärte, haben Spielautomaten zwei Geldkreisläufe. Einen Einzahlbereich und einen Auszahlvorrat. 10-Cent-Beträge, wie in den Abrechnungen des Angeklagten ausgewiesen, konnten die auf drei Spielcasinos und ein Bistro verteilten Automaten gar nicht ausspucken.

Die Betriebsprüfung wurde ausgesetzt, und die Steuerfahndung alarmiert. Nach Haus- und Geschäftsdurchsuchungen und einer kurzen Untersuchungshaft gestand der Kehler die Manipulation und lieferte den Steuerfahndern auch den hierfür verwendeten Adapter.

Bei den Durchsuchungen im Mai 2014 wurde Bargeld in Höhe von 600.000 Euro sichergestellt. In einem Schließfach lagerten 230.000 Euro. Das gepfändete Geld ließ die Steuerschuld bereits vor dem Prozess deutlich schrumpfen und wirkte sich strafmildernd aus. Hinsichtlich der hinterzogenen Vergnügungssteuer hat der 48-Jährige mit der Stadt Kehl eine Ratenzahlung von monatlich 10.000 Euro vereinbart. Ende Januar 2015 hat der Gemeinderat die Vereinbarung mit einer Grundschuld auf Immobilien des Angeklagten beschlossen.

Von Geld und Immobilien war in dem Prozess oft die Rede. Die Steuerfahndung ging von Einnahmen pro Spielautomat von monatlich 4900 Euro aus. Laut Einlassung des Angeklagten fühlte er sich von seinem Vermieter ständig unter Druck gesetzt. »Wenn ich ihn sah, wollte er immer mehr Geld.«

Von Erpressung, einer Morddrohung, sprach der Angeklagte. Um die Miete in die Höhe zu treiben, sei er auch mit Konkurrenten bedroht worden. Einen Konkurrenzschutz will sich der Spielhallen-Betreiber mit einer beträchtlichen Summe Bargeld erkauft haben. Diese ständige Drucksituation und eine einhergehende psychische Erkrankung sowie seine Spielsucht machte er verantwortlich für seine Taten.

[URL]http://www.bo.de/lokales/kehl/casino-betreiber-beging-millionenschwere
n-steuerbetrug[/URL]



Gepostet am 02.04.2015 um 08:00 von:
Benutzer: räubertochter
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=95884#post95884


Beitrags-Print by Breuer76