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» Gewerbeauskunft ohne Nachweis eines Interesses? «

Jetzt war Herr Mischner schneller. Genau das wollte ich gerade ergänzen.

Satz 2 sagt "dürfen". Sprich Ermessen. Kein Anspruch, keine Verpflichtung.

Ich sage unseren Gemeinden immer, wenn sie deswegen fragen, dass sollen Sie entscheiden, wie sie mögen, da keine Verpflichtung besteht.



Gepostet am 31.03.2015 um 14:02 von:
Benutzer: F.Lichtenstern
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