Forum-Gewerberecht

» Gewerbeauskunft ohne Nachweis eines Interesses? «

Hallo,

sicherlich [I]dürfen[/I] Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit allgemein zugänglich gemacht werden. Ein [I]Anspruch [/I]auf Auskunftserteilung besteht aber nicht, denn die Gewerbebehörde führt kein öffentliches Register. Die Erteilung der Auskünfte liegt im Ermessen der Behörde.



Gepostet am 31.03.2015 um 13:58 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=95853#post95853


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