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» Gewerbeauskunft ohne Nachweis eines Interesses? «

Den Datenschutz sehe ich, wie gesagt, als eher unproblematisch an. Fraglich scheint mir, ob wir zur Erledigung solcher "Aufträge" verpflichtet sind. Ich glaube nicht, dass sich das alleine daraus ergibt, dass eine Auskunft datenschutzrechtlich nicht verboten wäre und/oder eine Gebühr erhoben werden könnte. Ich gehe nach dem Wortlaut von § 14 Abs.5 S.2 eher von einem Ermessen aus, was ich am berechtigten Interesse bemessen würde. Bin mir mit dieser Auffassung aber nicht endgültig im Reinen.



Gepostet am 31.03.2015 um 13:51 von:
Benutzer: Jürgen Rixinger
Der Original-Beitrag :
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