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» Gewerbeauskunft ohne Nachweis eines Interesses? «

Hallo Herr Kollege    

Name, betriebliche Anschrift und Tätigkeit einer Firma sind meines Erachtens Daten, die man aus jedem Briefkopf oder anderem Register / Werbung / Branchenbuch herauslesen könnte. Somit also keine schutzwürdigen Daten nach dem Datenschutz.

Der Kommentar "Hickel / Wiedmann / Hetzel" schreibt hierzu das Gleiche. Er führt noch an, dass der Gesetzgeber an obigen genannten "Grunddaten" kein schutzwürdiges Interesse findet.

Gem. § 14 Abs. 6 Satz 2 GewO können diese "Grunddaten" auch an Privatpersonen gegeben werden.

Als Einzelauskunft oder Gruppenauskunft. Letzteres trifft ja auf den geschilderten Fall zu.

Selbstverständlich würde ich das Ganze nicht ohne Gebühr machen.

Das Problem liegt dann natürlich immer noch in der Sache, denn da könnten, wie bereits erwähnt, Massen ankommen. Wäre es da eine Möglichkeit, das mithilfe von Gebührenerhöhungen "auszudünnen"?

Gruß
F.Lichtenstern



Gepostet am 31.03.2015 um 13:27 von:
Benutzer: F.Lichtenstern
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