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» Gewerbeauskunft ohne Nachweis eines Interesses? «

 Moin  

Ich hatte soeben einen Herrn hier, der eine Zusammenstellung sämtlicher Gewerbebetriebe eines Industriegebietes haben will. Auf meine Anfrage, auf was sich dieses Interesse begründe, bekam ich keine konkrete Antwort. Nach seiner Auffassung wäre ein erklärtes Interesse unnötig, von der IHK hätte er schließlich ähnliche Auskünfte auch problemlos erhalten.

Da sich die Anfrage auf Name, Anschrift und Tätigkeit der Firmen beschränken würde, würde wohl datenschutzrechtlich nichts im Wege stehen (§ 14 Abs.5 Satz 2 GewO). Dennoch tue ich mich schwer damit, jedem x-beliebigen Auftrag nachzukommen, wenn eine Erforderlichkeit nicht erklärt wird. Selbst wenn eine Gebühr erhoben wird - wir müssen ja auch mit unserer Zeit haushalten und haben Pflichtaufgaben. Zu Ende gedacht, könnten sich Leute mit Geld sogar einen Spaß daraus machen, Behördenmitarbeiter zu beschäftigen.

Meine vorläufige Auffassung ist: § 14 Abs.5 Satz 2 GewO eröffnet ein Ermessen, dass zumindest bei aufwändigeren Auskunftsersuchen ein berechtigtes Interesses verlangt werden kann. Was meint Ihr?

Gruß
Jürgen Rixinger



Gepostet am 31.03.2015 um 12:05 von:
Benutzer: Jürgen Rixinger
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