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Hallo,

wir haben ein Einzelhandelsgeschäft für Herrenmode in Hamburg. Unser Ladengeschäft besteht seit April 2013 und wir sind als GmbH angemeldet. Nun möchten wir temporär, in so genannten Pop Up Shops unsere Ware verkaufen. Dies möchten wir immer nur für ein paar Tage im Monat tun, in verschiedenen Städten innerhalb Deutschlands.
Ich habe leider überhaupt keine Ahnung, was ich da beachten muss. Kann jemand helfen?
Der Anruf bei der IHK ergab leider keine wirkliche Hilfe.

Vielen Dank im Voraus!!

Marie



Gepostet am 24.03.2015 um 17:25 von:
Benutzer: MarieMA
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=95751#post95751


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