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Hallo,
durch die Änderung der SpielV dürfen ja nur noch Geldspielgeräte in erlaubnispflichtigen Gaststätten aufgestellt werden.
Müssen die Geeignetheitsbescheinigungen, die in der Vergangenheit für erlaubnisfreie Gaststätten erteilt wurden (Imbissbetriebe, etc.), nun widerrufen werden oder ist hier eine "Übergangsfrist" vorgesehen. Wie soll das in der Praxis aussehen??  Kopfkratz    Weißnicht  
Vielen Dank für die Antworten.



Gepostet am 27.02.2015 um 08:59 von:
Benutzer: Alexander1977
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