Forum-Gewerberecht

» Lagerverkauf über einen kurzen Zeitraum «

   

eines ist Gewiss: Der Begriff der Dauerhaftigkeit fordert nicht, dass ein Gewerbe "open end" betrieben wird. In einem anderen Fall, in dem es auch um die Abgrenzung des stehenden zum Reisegewerbe (Wanderlager) ging, wurde eine Grenze von etwa sechs Wochen gezogen. Darunter = Reisegewerbe. Darüber = stehendes Gewerbe = Meldepflicht nach § 14 GewO.

Je nach Lage des Einzefalls sind da aber Abweichungen möglich.



Gepostet am 24.02.2015 um 15:17 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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