Forum-Gewerberecht

» Lagerverkauf über einen kurzen Zeitraum «

Halli Hallo,

ich möchte das Thema noch einmal kurz aufleben lassen. Mir geht es allerdings nicht um Wanderlager sondern um die Definition "auf Dauer angelegt".

In meinem Amtsbereich habe ich eine Person, die seit November letzten Jahres ihr Catering Gewerbe ausübt. Es hat sich herausgestellt, dass das Gewerbe mit Hauptniederlassung bereits in einem anderen Amtsbreich angemeldet wurde. Dort wird jetzt allerdings umgebaut, sodass sie nur übergangsweise einen Pachtvertrag (befristet bis Ende Februar) für die Räume hier abgeschlossen hat. Somit wären das 4 Monate, die sie bei uns tatsächlich tätig sind.
So nun habe ich aber jetzt erst, kurz vor Ende, davon erfahren und bin am überlegen, ob ich wirklich noch rückwirkend eine Gewerbeanmeldung tätigen lasse und nächste Woche wieder die Abmeldung.
Die Tätigkeit und die Dauer von 4 Monaten sind ja eigentlich gewerblich einzustufen, sodass es zumindest eine Zweigniederlassung wäre.
Oder könnte man sagen die Tätigkeit ist nicht auf Dauer angelegt, da im vorraus bereits der Pachtvertrag für 4 Monate geschlossen wurde? Also das Ende abzusehen ist?


Danke schon mal für eventuelle Antworten  smile  
Grüße von der Insel



Gepostet am 24.02.2015 um 14:58 von:
Benutzer: Garten
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