Forum-Gewerberecht

» Gewerblicher Verleih von normalen Kauf-DVD «

Hallo nach Mecklenburg-Vorpommern,

nach meiner Auffassung liegt hier ein Verstoß gegen das UrhG vor.
"Kauf-DVD's" sind nur für die private Vorführung vorgesehen und nicht für den Verleih oder die öffentliche Aufführung.

Nähere Infos hierzu gibt es unter diesem Link, der die Problematik der "öffentlichen Aufführung" unter dem Aspekt des Einsatzes von DVD als Lehrmittel beleuchtet [URL=http://www.erdschuetzerverlag.de/information-zu-lizenzrechten/]   [/URL]

Weitergehende Infos zum Bereich von Videotheken sind unter diesem Link zu finden [URL=http://wko.at/ooe/elektrohandel/videotheken/video_urheberr.pdf]   [/URL]
[B]Achtung:[/B] Es wird hier das österreichische Urheberrecht zu Grunde gelegt.

Da das Urheberrecht dem Zivilrecht angehört, besteht keine direkte Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörde. Fortgesetzte Verstöße gegen das Urheberrecht könnten jedoch Grundlage einer Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit für solche Gewerbezweige sein, bei denen es schwerpunktmäßig auf eben die Einhaltung des Urheberrechts ankommt
(z.B. Videotheken, Kinos, Streaming-Dienste, Copy-Shops...)

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 19.02.2015 um 13:56 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=95161#post95161


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