Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanmeldung GmbH oder UG (haft.) in Gründung «

Hallo liebe Kolleginnen!

Wir hier in Herne haben bisher bei einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) in Gründung aufgrund des vorgelegten Gesellschaftervertrages eine Gewerbeanmeldung mit dem/den Geschäftführer(n) ausgestellt.

Nun ist uns aufgefallen, dass in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55 c der Gewerbeordnung - GewAnzVwV- unter 4.1 steht, dass bei einer bereits gegründeten, aber noch nicht in das betreffende Register eingetragenen juristischen Person (z.B. GmbH in Gründung) bis zur Registereintragung deren Gründer als Gewerbetreibende anzusehen sind.

Die Gründer (hier: Gesellschafter) sind nicht immer identisch mit den Geschäftsführern.
Wie legt Ihr solch eine Gewerbeanmeldung dann an?
Als Einzelunternehmen oder GbR für die Gründer/Gesellschafter? Der Geschäftsführer darf ja dann noch nicht als Gewerbetreibender angesehen werden. Darf die GmbH/UG i.G. mit den Gründern/Gesellschaftern erst angemeldet sein? Wie vermerkt man dies? Was geschieht dann nach einer Eintragung im Handelsregister?

Wir wären für eine schnelle Antwort sehr dankbar.

Mit kollegialen Grüßen.
Das Team der Gewerbemeldestelle Stadt Herne.



Gepostet am 19.02.2015 um 09:32 von:
Benutzer: Herne-44/2-Kr
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=95151#post95151


Beitrags-Print by Breuer76