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Hallo BürgerbüroAm,

wir melden in solchen Fällen immer von Amts wegen ab. Wenn es ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen ist kann es ja nach dem Tod nicht mehr ausgeübt werden und ein eventueller Nachfolger müsste eine neue Anmeldung vornnehmen.



Gepostet am 19.02.2015 um 07:23 von:
Benutzer: BernshausenL
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=95146#post95146


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