Forum-Gewerberecht

» Darf in Raucherkneipe essen angeboten werden? «

Für Ba-Wü gilt:
Zulässig ist das Verabreichen von kalten Speisen einfacher Art, wie beispielsweise belegtes Brot oder Brötchen, Sandwiches, Butterbrezeln, kalte Frikadellen mit Salzgurken, kalte Kasseler, Sülzen mit Senf, Dauerwurst und andere kalte Räucherwaren, (Wurst- oder Käse-)Salate, Käse, kalte gekochte Eier, einfaches kaltes Gemüse, kalte Backwaren, Konserven, Konfitüren, Salzgebäck, Kekse und ähnlichem.
Nicht zulässig ist der Verzehr von (mitgebrachten) kalten Speisen, die vom Gast an Ort und Stelle selbst erwärmt werden (z. B. in einer Mikrowelle oder in einem Minibackofen).
Nicht zulässig ist außerdem der Verzehr von warmen Speisen, die von einem Service von außerhalb (z. B. Pizzaservice) zum Verzehr an Ort und Stelle geliefert werden.



Gepostet am 12.02.2015 um 14:27 von:
Benutzer: Sigi2910
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