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Guten Morgen,

erst einmal danke für die Rückmeldungen. Ich sehe da jetzt auch erst einmal keinen Grund, der gegen die Gewerbeanmeldung spricht.

@Delius: Die Kollegen, die hier für das Erlaubniswesen des gewerblichen Güterkraftverkehrs zuständig sind, haben mir mitgeteilt, dass es wohl tatsächlich beide Möglichkeiten gibt. Einerseits kann sich der Unternehmer eines internen Verkehrsleiters bedienen (als abhängig Beschäftigter), andererseits kann aber auch ein externer Verkehrsleiter beauftragt werden (als selbständiger Dienstleister).



Gepostet am 12.02.2015 um 08:53 von:
Benutzer: amras
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