Forum-Gewerberecht

» GastG ändert sich!!! «

Hallo nochmal,

wir erteilen eine Vorerlaubnis, wenn die Leute mit der Betriebsaufnahme nicht bis Juli warten wollen. Im letzteren Fall bitten wir, nur das Gewerbe anzumelden und kurz vor Betriebsbeginn zur Sicherheit bei uns anzufragen, ob die Änderung schon gilt.

Ansonsten besprechen wir natürlich gründlich, dass wirklich kein Alkoholausschank stattfinden darf.

Bei Neuanträgen gibt es keine Vorerlaubnis. Dort starten wir die üblichen Prüfungen (Brandschutz, Bauordnungsamt, STUB etc.), weil wir´s noch dürfen bzw. weil die Anforderungen auch später noch erfüllt werden müssen.

Wir haben uns darauf geeinigt, dann nur 1/3 der Gebühren zu nehmen.

Gruß aus Kiel

Sabien Naumann



Gepostet am 10.06.2005 um 10:13 von:
Benutzer: Sabine Naumann
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=95#post95


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