Forum-Gewerberecht

» Paintballanlage im Freien «

bei uns ist eine Anfrage zur Genehmigung einer Paintballanlage eingegangen. Der Betreiber dieser Anlage ist ein Verein. Die Anlage soll auf einem privatgrundstück errichtet werden. Das Grundstück ist eingefriedet und befindet sich nicht in der Nähe eines Wohngebietes, aber in der Nähe eines Waldes. Als Nutzungsart ist Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche- Wochenend- und Ferienhausfläche im Grundbuch eingetragen.
Nach welchen Kriterien und Auflagen ist eine Verfügung zu erteilen?
Aus unserer Sicht würden wir die Polizei, Bauaufsicht, Jagdbehörde, Naturschutzbehörde und die Waffenbehörde in die Anhörung einbeziehen.
Was meint Ihr?  Danke  



Gepostet am 11.02.2015 um 14:11 von:
Benutzer: Gemeinde Buseck
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=94994#post94994


Beitrags-Print by Breuer76