Forum-Gewerberecht

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Hallo Ordnungsamtkirchen,

Ihre Musterrechtsverordnung enthält die Aussage, dass nicht festgesetzte Marktveranstaltungen nicht durchgeführt werden dürfen.

Dies ist so grundsätzlich nicht ganz richtig. Es besteht keine Festsetzungspflicht. Wenn Marktveranstaltungen nicht festgesetzt werden, fallen Sie in den Bereich des Reisegewerbes. Sie dürfen aber u.U. durchgeführt werden (insbesondere, wenn jeder Teilnehmer über eine Reisegewerbekarte verfügt).

Gruß
St. Schmitt



Gepostet am 06.02.2015 um 09:54 von:
Benutzer: stschps
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=94913#post94913


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