Forum-Gewerberecht

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Gruß nach Thüringen.

Vielen Dank für die promte Hilfestellung.
Die Dame, die diese Anfrage in Löhne gestellt hat, hat zwar studiert, jedoch nicht auf diesem Gebiet, sodass wir nun von einer Anmeldepflicht nach § 14 GewO ausgehen.

Vielen Dank auch für den Hinweis der erforderlichen Erlaubnis bei einer Beratertätigkeit, sobald Rechtberatung nach dem Rechtsberatungsgesetz vorgenommen wird.

Gruß aus Löhne



Gepostet am 13.11.2006 um 08:23 von:
Benutzer: Cornelia Lange
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=9472#post9472


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