Forum-Gewerberecht

» Gebühren Störung Nachtruhe «

Bei uns sieht es so aus:

15a.4.2 Entscheidung über eine Ausnahmebewilligung vom Verbot von Betätigungen, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind (§ 9 Abs. 2 LImSchG) Rahmengebühr: 10,00 € - 1.000,00 € Verwaltungsaufwand 30,00 € Gebühr: 30,00 €
15a.4.3 Entscheidung über eine Ausnahmebewilligung vom Verbot der Benutzung von Tonwiedergabegeräten (§ 10 Abs. 4 LImSchG) Rahmengebühr: 5,00 € - 25,00 € Verwaltungsaufwand 25,00 € Gebühr: 25,00 €

Aber nicht pro Nacht, sondern pro Entscheidung, da der Verwaltungsaufwand im Regelfall gleich ist.

Bei neuen Großveranstaltungen gehen wir dann aber darüber hinaus.



Gepostet am 28.01.2015 um 16:11 von:
Benutzer: C. Schröder
Der Original-Beitrag :
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