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» Wachpersonal vor dem Jahre 1995 «

Hallo liebes Gewerbeforum,

hab da mal eine Frage an die Kollegen mit reichlich Lebens- und Gewerbeerfahrung.

Soeben war ein Angestellter eines bei uns ansässigen Bewachungsunternehmens bei uns auf dem Gewerbeamt und wollte eine Bestätigung von mir haben, dass er keine Erlaubnis nach §34a GewO, sowie keine IHK Bescheinigung benötigt, da er bereits vor 1995 bei einem Bewachungsunternehmen tätig war.

Kann mir diese "Regelung" nicht so recht vorstellen und habe auch im Kommentar nichts passendes gefunden. Habe Ihn deshalb auch erstmal weggeschickt und um Bedenkzeit geben.

Hoffe es kann jemand weiterhelfen  Danke  



Gepostet am 28.01.2015 um 08:35 von:
Benutzer: Jannes
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