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» Wechsel der GEschäftsführung ohne Erlaubnis? «

[quote][i]Original von F.Lichtenstern[/i]
Bei uns in Bayern ist bei Geschäftsführerwechsel sind ganz normal alle Unterlagen (wie bei jedem anderen Antrag auf Gaststättenerlaubnis) anzufordern.
[/quote]

Ich wäre mit dem Begriff des Geschäftsführerwechsel in diesem Fall sehr vorsichtig. Den GF gibt es nämlich nur als Organ einer GmbH oder UG. Tatsächlich liegt hier ein Wechsel des Gewerbetreibenden vor, was die oben von den anderen Kolleg(inn)en schon richtig geschilderten Folgen nach sich zieht.

In Hessen liegen die Gebühren dadurch, dass die Konzession durch ein erweitertes Anzeigeverfahren abgelöst wurde, soweiso nur noch im zweistelligen Bereich. Da kommt eine Reduzierung nicht mehr in Frage, zumal die Gebühren dafür in der Kostenordnung für den Geschäftsbereich des Hess. Wirtschaftsministeriums als Fix-Gebühren festgelegt sind.



Gepostet am 23.01.2015 um 09:36 von:
Benutzer: Civil Servant
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