Forum-Gewerberecht

» Wechsel der GEschäftsführung ohne Erlaubnis? «

Willkommen Kordny,

in Hessen gibt es gem. Hess. GastG keine "Gaststättenerlaubnis" mehr. Das Gewerbe ist lediglich gem. § 14 GewO 6 Wochen vor Beginn des Gaststättengewerbes anzuzeigen (§3 Hess GastG). Dann erfolgt die Zuverlässigkeitsprüfung deinerseits.

Also konkret in deinem Fall meldet der Mann das Gewerbe ab und die Frau an.

Schöne Grüße aus dem Vogelsberg



Gepostet am 22.01.2015 um 13:53 von:
Benutzer: C.Stapler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=94530#post94530


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