Forum-Gewerberecht

» Wechsel der GEschäftsführung ohne Erlaubnis? «

   

Da der Gewerbetreibende wechselst, ist der Mann ab- und die Frau anzumelden.


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Bei uns in Bayern ist bei Geschäftsführerwechsel sind ganz normal alle Unterlagen (wie bei jedem anderen Antrag auf Gaststättenerlaubnis) anzufordern.

Wir handhaben das bei uns mit den Gebühren so, dass diese bei Übergang auf den Ehegatten nur 50% der normalen Gebühren betragen. Wie ist das denn bei euch geregelt?

Gruß



Gepostet am 22.01.2015 um 13:41 von:
Benutzer: F.Lichtenstern
Der Original-Beitrag :
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