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» Wechsel der GEschäftsführung ohne Erlaubnis? «

Erstmal möchte ich als Neuling allen Forenmitgliedern hallo sagen und danke euch schon mal für eure Hilfe!

Mein Problem ist folgendes:

Ich habe das Gewerbeamt kurzfristig von einem erkrankten Kollegen übernommen und wurde sozusagen ins kalte Wasser geworfen.
Nachdem ich mich nach und nach so langsam herangearbeitet habe, stoße ich bei dem ein oder anderen Fall doch noch an meine derzeitige Wissensgrenze.

Ich hoffe ja ihr könnt mir helfen, diese weiter auszubauen.

Also zum Fall:

Eine schon lange betriebene Gaststätte möchte den Inhaber/Geschäftsführer wechseln, es soll auf die Ehefrau des Inhabers umgeschrieben werden.

Handelt es sich dabei um eine Ummeldung? Benötigt die Ehefrau alle Erlaubnisse erneut oder kann es einfach umgeschrieben werden?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

Lg Korndy



Gepostet am 22.01.2015 um 11:17 von:
Benutzer: Korndy
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=94523#post94523


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