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Das muss er nicht erklären! Die Lösung liegt ja auf der Hand. Was dem GSG das reaktive Laufverhalten, ist der Roulette-Kiste die Kesselmanipulation.

Was mich wirklich sehr interessieren würde, ist eine Antwort auf die Frage, ob die ptb wirklich streng nach Vorschrift handelt, wenn sie sich bzgl. der Einhaltung des max. durchschnittlichen Stundenverlustes auf die Herstellererklärung verläßt.

Ich finde eine solche Vorschrift nämlich nirgendwo!
Schliesslich werden die GSG bzgl. der Einhaltung des max. Stundenverlustes zusätzlich getestet. Ich bezweifel, dass solche Tests auch für die Roulette-Anlage vorgesehen sind!

Ist hier vielleicht jemand zugegen, der mir die Frage beantworten kann, ob es tatsächlich eine gesetzliche Vorgabe gibt, nach der sich die ptb vollkommen auf Herstellererklärungen verlassen darf/soll/muss?



Gepostet am 20.01.2015 um 11:00 von:
Benutzer: BrainTopping
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