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Hallo Ihr Lieben!

Nach langer Zeit benötige ich auch mal wieder eure Hilfe. Hier in Löhne wurde die Frage gestellt, ob man als Ehe-, Familien- und Lebensberater ein Gewerbe anmelden muss.

In § 6 GewO konnte ich nichts Gegenteiliges finden, sodass ich davon ausgehe, dass für diese Art der Tätigkeit ein Gewerbe anzumelden ist.

Wie seht ihr das?????

Gruß aus Löhne



Gepostet am 10.11.2006 um 11:26 von:
Benutzer: Cornelia Lange
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=9449#post9449


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