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» Impliziert die Tätigkeit Immobilienmakler automatisch auch die Tätigkeit der Hausverwaltung? «

Hallo,

ein Immobilienmakler muss nicht zwingend auch Hausverwalter sein und es gibt Hausverwalter, die keine Immobilienmakler sind und auch keine Erlaubnis nach § 34 c GewO benötigen, wenn die Wohnungsvermittlung nur ein unbedeutender Annex ist.

Sofern der Immobilienmakler zusätzlich eine gewerbliche Tätigkeit als Hausverwalter ausübt, sollte dies in seiner Gewerbeanzeige auch als Tätigkeit auftauchen.

Grüße

SteBa



Gepostet am 14.01.2015 um 10:33 von:
Benutzer: SteBa
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