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 Moin  

Hallo,

ich besitze ein Kiosk in Hamburg mit einer Gesamtfläche von 130 qm², die Nutzungsfläche beträgt 80 qm² in zwei räumen aufgeteilt je 40 qm, mit einem Damen WC und Herren WC.
In einem Raum befindet sich der Kiosk und in dem anderen Sitzmöglichkeiten.

Kann ich ein Kiosk und eine Gasstätte auf ein Gewerbe laufen lassen???

Hat jemand Erfahrung damit, muss ich die gesamte Nutzungsfläche mit angeben, 80 qm² oder nur den Raum wo ich ausschenken möchte?

Ich danke im vorraus.



Gepostet am 11.01.2015 um 16:46 von:
Benutzer: Ceto
Der Original-Beitrag :
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