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Hallo in die Runde,

mit Blick auf die im Ausgangsthread angegebene Kommentarstelle (Schönleiter in Landmann/Rohmer, § 55 RdNr. 85) möchte ich auf die dort ebenfalls aufgeführte Rechtsprechung des BVerfG vom 27.09.2000 verweisen. Hiernach ist die Ausführung von im Wege des Aufsuchens von Bestellungen auf Leistungen erlangter Aufträge ebenfalls dem Reisegewerbe zuzurechnen. (vgl. auch RdNr. 86 und 87).

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 08.01.2015 um 17:14 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=94249#post94249


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