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[quote][i]Original von Civil Servant[/i]
Man sollte der Person klar sagen, dass Termine, die auf Nachfrage der Kundschaft zu Stande kommen, stehendes Gewerbe mit entsprechender bestehender Meisterpflicht sind. Man kann der Dame auch sagen, dass das behördlicherseits kontrolliert werden kann und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren zur Folge haben kann.

Im Übrigen sieht die VV zum Reisegewerbe unter Zf. 2.3 Folgendes vor:

[I]Für handwerkliche Tätigkeiten ist in die Reisegewerbekarte folgender Hinweis [in die RGK] aufzunehmen:
„Die Reisegewerbekarte berechtigt nicht zur Durchführung handwerklicher Tätigkeiten im stehenden Gewerbe (z.B. zur Durchführung von Aufträgen nach vorheriger Bestellung durch den Kunden aufgrund von Zeitungsanzeigen, Postwurfsendungen,Telefonbucheintragungen o.Ä.), hierfür ist eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.“[/I]

Wir haben in solchen Fällen den Betroffenen klar erklärt, dass seinen Betrieb auf Sand baut, wer glaubt über den Umweg des Reisegewerbes die Meisterpflicht umgehen zu können. Das hat in einem Fall zum Ablegen der Meisterprüfung geführt.[/quote]

Danke, damit wurde mir schon zum Teil geholfen. Mein Vorgänger hat diesen Hinweis bisher auch immer in die Reisegewerbekarten aufgenommen.

Wo für mich allerdings noch ein Fragezeichen steht, ist eben bei meinem geschilderten Beispiel-Fall 2: Initiative durch Friseur, er macht mit Kunde Termin aus und kommt dann. Da ist ja dann nirgends die Nachfrage der Kundschaft, oder?



Gepostet am 08.01.2015 um 16:35 von:
Benutzer: F.Lichtenstern
Der Original-Beitrag :
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