Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanmeldung Lohnsteuerhilfeverein «

Nach meinen Erkenntnissen unterliegen die Tätigkeiten der Lohnsteuerhilfevereine neben den Beschränkungen des Beratungsfeldes (siehe § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz) zusätzlich einer behördlichen Überwachung durch die zuständige Aufsichtsbehörde (OFD) welche auch eine förmliche Anerkennung des Vereins verfügen muß. Siehe dazu die §§ 13 ff und 27 ff Steuerberatungsgesetz

Demzufolge findet eine ähnliche Überwachung wie bei den Steuerberatern selbst statt, weswegen ich hier ebenfalls für eine nicht gewerbliche freiberufliche Tätigkeit plädieren würde.



Gepostet am 06.01.2015 um 13:38 von:
Benutzer: LKKS
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=94184#post94184


Beitrags-Print by Breuer76