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die Tätigkeit wird ja als Hilfeleistung für die Mitglieder in Lohnsteuer- Kindergeldsachen sowie bei der Eigenheimzulage und der Einkommensteuer benannt...

wenn sie also (fast) die gleiche Tätigkeit wie ein Steuerberater ausüben (der kein Gewerbe ausübt) ...wieso sollte ich sie dann anmelden?



Gepostet am 06.01.2015 um 11:36 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
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