Forum-Gewerberecht

» Erbengemeinschaft wie gewerbelich anmelden???? «

Hallo in die Runde,

ich bin der Ansicht, dass eine Erbengemeinschaft regelmäßig nicht in der Lage ist, tatsächlich ein Gewerbe zu betreiben.

Grund:
Eine Erbengemeinschaft ist keine Gesellschaft sondern eine Gesamthandsgemeinschaft, die [U]gemeinschaftlich[/U] das Erbe des Erblassers antritt. Sie ist somit einerseits "zweckgebunden", indem sie die bloße Verwaltung und Verwertung von Vermögen betreibt. Diese Tätigkeit unterfällt jedoch nicht dem gewerberechtlichen Gewerbebegriff.

Andererseits kann eine Erbengemeinschaft nur Verfügungen zur "gesamten Hand" treffen, wodurch zu jedem Rechtsgeschäft das Einverständnis aller Erben notwendig ist. Dies stelle ich mir in der Praxis geradezu unmöglich vor.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 06.01.2015 um 10:46 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=94180#post94180


Beitrags-Print by Breuer76