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» Erbengemeinschaft wie gewerbelich anmelden???? «
[quote][i]Original von Runge[/i]
wenn die Erbengemeinschaft eigene Grundstücke vermietet, handelt sich das meines erachens um eine Verwaltung eigenen Vermögens ...
Eine Gewerbeanzeige wäre dann nicht erforderlich[/quote]
Dem stimme ich zu.
Und sollte doch einmal eine Erbengemeinschaft ein Gewerbe ausüben, würde ich sie im Hinblick auf § 14 GewO wie eine GbR behandeln.
Gepostet am 06.01.2015 um 10:18 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=94179#post94179
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