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[quote][i]Original von Stadtverwaltung Frankenthal[/i]
für mich ist dies alles etwas dubios und ich kann keine richtige selbstständige Tätigkeit erkennen ...vielleicht Mitgliederwerbung für den Verein?

die Ausführungen im Gewerbearchiv zur Beurteilung Gewerbe ja/nein überzeugen mich auch nicht, da es sich ja um eine steuerrechtliche Beurteilung handelt...[/quote]

Ich würde auf mein früheres Posting zurückkommen wollen und versuchen zu klären, wie die Tätigkeit der Person konkret aussieht. Hat Sie Anwesenheitspflichten? Was wird vom Verein an Ausstattung/Hilfspersonal gestellt? Ist sie weisungsgebunden unterwegs usw.?

Was die steuerliche Beurteilung anbetrifft: Stellt die Finanzbehörde fest, dass jemand zu 100% Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezieht, können wir ihn nicht ohne weiteres als Arbeitnehmer einstufen, was ohnehin Sache der Rentenversicherung wäre. Die Frage ist aber, ob die Finanzjustiz in dem oben geschilderten Fall überhaupt überprüft hat, ob der Betroffene selbständig ist. Möglicherweise war dies in dem dortigen Fall nie strittig, sondern nur die rein steuerliche Abgrenzung selbstänig oder Gewerbebetrieb. Hier kommt es also sehr auf die Details an.

   



Gepostet am 06.01.2015 um 10:10 von:
Benutzer: Civil Servant
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