Forum-Gewerberecht

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Also, wie schon gesagt, würde ich es ohne über die bloße Vermietung hinausgehende Leistungen/Angebote der Vermieterin nicht als Gewerbe ansehen.

Ich sehe auch nicht, dass das den "allgemeinen Vorstellungen von einem Gewerbe im Wesentlichen gleichkommt". Die Zahl der Objekte macht das nach meinem Empfinden nicht aus. Wo wollte man da auch eine Grenze setzen?

Regina Runge



Gepostet am 17.12.2014 um 08:08 von:
Benutzer: Runge
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