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Hallo Zusammen,

da schließe ich mich J. Simon an. Wenn schon ein Hausmeister beschäftigt wird, und, wie ich annehme, auch Angestellte für die Verwaltung der Immobilien, dann kann man durchaus von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen.

Gruß aus dem verregneten Sauerland...



Gepostet am 16.12.2014 um 15:46 von:
Benutzer: Eddy
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