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» Gewerbeanmeldung einer Körperschaft öffentlichen Rechts «

Ja, das sehe ich an sich ja auch so. Nun habe ich aber dummer Weise schriftlich, dass der Herr dazu nicht bereit ist, weil er der Ansicht ist der Vorgang betreffe die Körperschaft, nicht ihn privat. Er möchte daher lediglich seinen Namen angeben sowie die Adresse der Körperschaft. Was mir eindeutig zu wenig ist!    

Ich müsste also in letzter Konsequenz eine Eintragung ablehnen, wenn er dabei bleibt. Das ist zumindest meine aktuelle Meinung dazu.

Leider habe ich wie gesagt außer "das Formular fordert das" und "bei einer GmbH machen wir das auch" keine wirkliche Argumentation, die ich ihm schlüssig darlegen könnte. Das ist es, was mich ein wenig stört.
Der Landmann/Rohmer meint in Rn 63 zu § 14: "Da juristischen Personen die Unzuverlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter direkt zuzurechnen ist, ist die Kenntnis dieser Daten für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der juristischen Personen von großer Bedeutung." Das ist das einzige, womit man evt. noch argumentieren kann  Weißnicht  

Vielleicht hat ja noch Jemand eine Idee *hoff*

Vorerst wünsche ich aber mal einen schönen Feierabend  smile  



Gepostet am 10.12.2014 um 15:30 von:
Benutzer: VeSa
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