Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanmeldung einer Körperschaft öffentlichen Rechts «

Hallo,

ich würde mal sagen, weil das Formular für die Gewerbe-Anmeldung die Angaben fordert. Wenn bei juristischen Personen in die Felder 3-9 die Angaben zum gesetzlichen Vertreter einzutragen sind, dann auch bei einer K.d.ö.R. Nur bei einer inländischen AG wird auf die Angaben verzichtet.

Gruß
HBinder



Gepostet am 10.12.2014 um 13:49 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
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