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» Eilt !!! Neueröffnung einer Tipico Sportwettannahmestelle ohne Sportwettlizenz «

Hallo,

wenn im Bebauungsplan keine Vergnügungsstätten bzw. Wettbüros ausgeschlossen sind, kann ich den Bauantrag auch nicht mit dem Hinweis auf die nicht eingehaltenen Abstandsflächen ablehnen. Wir können lediglich unsere Stellungnahme zum Bauantrag abgeben. Auch mit einen Hinweis auf fehlende Abstände usw. entscheidet das Bauamt nach der BauO und nicht aufgrund unserer Stellungnahme. Wir legen lediglich unsere Sicht dar.
Das ist Fakt !

Die Bebauungspläne müssen dementsprechend geändert werden, dass dort keine Vergnügungsstätten bzw. Wettbüros zulässig sind. Das ist aber Sache der Bauämter und eine politische Entscheidung und dann ist auch ein Beschluss des Rates notwendig. Wir werden im Rahmen einer Bebaungsplanänderung beteiligt und können dann auch unsere Stellungnahme abgeben.

Mit freundlichem Gruß
Thomas Pieck



Gepostet am 08.12.2014 um 08:32 von:
Benutzer: Pieck, OA Düren
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=93760#post93760


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